Direktkredite

Liebe Förderinnen und Förderer bezahlbaren Wohnraums,


Wir möchten, dass auch Menschen beteiligt sein können, die nicht über ihren Lebensunterhalt hinausgehende finanziellen Mittel verfügen. Dies wird möglich durch ein Projekt-internes Solidarkonzept und durch die Einwerbung von externen Direktkredite. Wir suchen also Menschen, die das Projekt unterstützen möchten.


Investieren Sie in unser nachhaltiges, ökologisches, soziales, solidarisches und generationenübergreifendes Wohnprojekt und ermöglichen Sie damit in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen und jungen Familien das Wohnen in einer lebendigen Gemeinschaft, einem gesunden Zuhause und einem in vielerlei Hinsicht besonderen Bremer Quartier.


Die Finanzierung des Bauvorhabens (ca. 6 Mio. Euro) speist sich generell aus verschiedenen Quellen: KfW-Zuschüsse für ökologisches Bauen, Bankdarlehen und Eigenmittel. Für den Erhalt der Bankdarlehen ist der Nachweis über mind. 25 % Eigenkapital notwendig. Über diese Summe an Eigenmitteln verfügen wir bereits, die Bankkredite sind zugesagt, die Verträge unterschrieben.


Stabile Wohnkosten sind uns wichtig. In unserem Projekt wird eine Kostenumlage erhoben, welche die laufenden Kosten deckt und notwendige Rücklagen wie z.B. für Instandhaltungen ermöglicht. Sie dient keinem Profitinteresse. Die Struktur unserer KG ist so eingerichtet, dass das Objekt dauerhaft dem Immobilienmarkt entzogen bleibt.


Um eine solide Finanzierung sicher zu stellen, wird unser Vorhaben kontinuierlich durch eine externe, professionelle Projektsteuerung geprüft (Stefan Wendt-Reese, HHBB, https://hhbb.hamburg). Unser Architekt, T. Isselhardt, hat bereits mehrere nachhaltige Bauvorhaben geplant und erfolgreich abgeschlossen - darunter auch mehrere Wohnprojekte http://architekten-nb.de/projekte.


Sie können uns einen Kredit ab einer Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung stellen. Je höher der Betrag ist, desto weniger Geld müssen wir von Banken ausleihen und um so bezahlbarer wird der Wohnraum. Befristete Direktkredite enden automatisch nach der vereinbarten Zeit, sofern sie nicht verlängert werden. Kredite mit langen Laufzeiten helfen uns am meisten. Alternativ dazu bieten wir unbefristete Kreditverträge mit fester Kündigungsfrist an (ab drei Monate). In Abhängigkeit der Kredithöhe und der Laufzeit erhalten Sie einen Zinssatz von 0,1% bis 1,0 % p.a. Außerdem können Sie jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Zinsen dem Verein Gut’s Haus e.V. für seine kulturelle und solidarische Arbeit im Quartier spenden möchten.


Vertrauen ist gut...

Controlling ist besser. Unser externen Controller überwacht unsere Liquidität und Kalkulation langfristig. Unsere Kalkulation enthält ausreichende Puffer um auch unerwartete Kostensteigerungen und Bauverzögerungen finanzieren zu können. Obwohl Erfahrungen bei bestehenden Wohnprojekten zeigen, dass kaum Mietausfälle und Leerstände zu erwarten sind, haben wir diese einkalkuliert. Somit steht das Projekt auf soliden finanziellen Füßen.

 

Sie möchten Gut’s Haus mit einem Direktkredit unterstützen?

Wenn Sie erwägen, uns mit einem Direktkredit zu unterstützen, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail.

Wir klären offene Fragen, die Sie zu unserem Projekt und dem Direktkredit haben, und besprechen die Vertragskonditionen und das weitere Vorgehen.


Gemeinsam sind wir stark ! Wir freuen uns auf eine starke Partnerschaft zur Realisierung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Themen der Zukunft: gesundes, nachhaltiges, ökologisches Wohnen in einer generationsübergreifenden Gemeinschaft.


Rechtliche Hinweise

Für Direktkredite an die Gut’s Haus Wohnprojekt GmbH & Co. KG gilt das Vermögensanlagengesetz ab dem 1.1.2016. Darauf weisen wir hiermit gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften) hin.


a. Gesamtanlagevolumen und Prospektpflicht

Das Gesamtvolumen aller zwischen 1.1.2022 und 31.12.2022 angenommenen Direktkredite beträgt je Zinssatz nicht mehr als 100.000€. Es besteht daher nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a & b des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) keine Prospektpflicht.


Warnhinweis gemäß § 13 Abs. 6 VermAnlG: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.


b. Rangrücktrittsklausel

Private Darlehen unterliegen der Rangrücktrittsklausel. Das bedeutet, die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen kann nicht verlangt werden, solange der Verein dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt.

Im Falle eines ökonomischen Engpasses des Projekts können somit Tilgungen von Direktkrediten zurückgestellt werden, damit wir zahlungsfähig bleiben. Die Direktkredite werden im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient, da zunächst die kreditgebenden Banken ihr Geld zurückerhalten.


 


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